Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Ausschließliche Geltung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Unseren Lieferungen liegen ausschließlich diese Lieferungs- und Zahlungs- bedingungen zugrunde. Durch Erteilung von Aufträgen erkennt der Besteller diese Bedingungen an. Abweichungen hiervon bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Von diesen Bedingungen abweichende oder anderslautende Bedingungen des Bestellers gelten nicht.

2. Preise
2.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der am Tag der Inrechnungstellung gesetzlich vorgeschriebenen Höhe und zuzüglich Transportkosten ab Lieferwerk (EXW). Maßgebend sind die jeweils am Tage der Bestellung gültigen Listenpreise. Sonderanfertigungen führen zu entspre- chenden Aufschlägen.
2.2 Sind wir gehalten per Nachnahme zu liefern, so behalten wir uns das Recht vor zusätzlich zu den Nachnahmekosten eine Kostenerstattungspauschale je Lieferung zu berechnen.

3. Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 0,5 % Skonto. Liegt uns ein SEPA-Lastschriftmandat vor, gilt eine verkürzte Vorankündi- gungsfrist von einem Tag vor Fälligkeit als vereinbart.
Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist maßgeblich, dass wir über die Gut- schrift vorbehaltlos verfügen können, im Falle von Schecks oder Wechseln, dass die Möglichkeit der fristgerechten Einlösung und Gutschrift im ordnungs- gemäßen Geschäftsgang gegeben ist. Die Annahme der Wechsel bleibt uns vorbehalten. Alle Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort zahlbar.
3.2 Wir sind berechtigt ab dem Fälligkeitstage Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern, unbeschadet der Möglich- keit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Unsere übrigen Rechte bleiben unberührt.
3.3 Werden Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet oder liegen Umstände vor, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers spürbar beeinträchtigen (z. B. fruchtlose Pfändung, Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks, Zahlungs- einstellung, Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens), so sind sämtliche Ansprüche, die wir gegen den Besteller haben, sofort fällig. Dies gilt auch für wechselmäßig belegte Ansprüche. Ebenfalls sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern bis unsere Forderung ausgeglichen oder für noch nicht fällige Forderungen Sicherheit geleistet ist.

4. Lieferung
4.1 Wir sind nicht verpflichtet,alle Produkte ständig anzubieten oder verfügbar zu halten. Soweit ein Produkt nicht mehr verfügbar ist oder aus dem Sortiment genommen wurde, stehen dem Besteller keine Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche gegen uns zu.
4.2 Soweit nicht anders vereinbart erfolgt die Lieferung ex works (Incoterms 2020).
4.3 Eine Lieferfrist gilt nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns als verein- bart. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Waren innerhalb der vereinbar- ten Lieferfrist unser Werk verlassen haben oder Ihnen die Versandbereitschaft gemeldet wurde.
4.4 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf Arbeitskampf oder auf andere unvorhersehbare, unverschuldete Ereignisse, wie beispielsweise Material- oder Energiemangel, Pandemie, Epidemie, allgemeine Unterbrechung der weltwei- ten Lieferketten, Embargos, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, nachträgliche Einstellung der Export- oder Importmöglichkeiten, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Zulieferungen (trotz sorgfältiger Auswahl der Zulieferer) zurückzuführen und konnte die Nichteinhaltung auch bei Anwendung verkehrs- üblicher Sorgfalt und zumutbarem Einsatz nicht verhindert werden, so wird die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauf- zeit verlängert. Wenn Sie glaubhaft machen, dass eine solche Verlängerung für Sie unzumutbar ist, sind Sie zum Rücktritt vom Vertrag insoweit berechtigt, als dieser noch nicht erfüllt ist. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
4.5 Haben wir die Nichteinhaltung der Frist verschuldet, so können Sie nach Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder soweit Sie nachweisen, dass Ihnen aus dem Verzug Schaden erwachsen ist – eine Entschädigung von höchstens 5 % des Wertes der rückstän- digen Ware insgesamt beanspruchen. Schadensersatzansprüche, gleichviel ob aus Vertrag oder aus Gesetz, die darüber hinausgehen sind nach Maßgabe der Regelungen in Nr. 6.5 ausgeschlossen.

5. Versicherung
Unsere Sendungen werden von uns auf Kosten des Bestellers gegen Transportrisiken versichert.

6. Sachmängel, Haftung, Gewährleistung
6.1 Die gelieferte Ware ist unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich unter Vorlage von Ware und Lieferschein anzuzeigen und alles zu tun, um den Schaden gering zu halten. Es gilt die geltende gesetzliche Gewährleistungsfrist. Gewährleistungsansprüche für nicht rechtzeitig gerügte Mängel sind ausgeschlossen.
6.2 Für Sach- und Rechtsmängel leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich Nr. 6.5 Gewähr wie folgt: Zeigen Sie uns innerhalb der Gewährleistungsfrist einen solchen Mangel an, so sind wir verpflichtet den Mangel nach unserer Wahl in einem angemessenen Zeitraum kostenlos durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ware zu beheben. Sollten wir dazu nicht in der Lage sein, so sind Sie berechtigt den Vertrag rückgängig zu machen.
6.3 Wir sind zur Mängelbeseitigung nur verpflichtet, wenn Sie die Ihnen obliegenden Vertragspflichten erfüllen. Insbesondere sind die vereinbarten Zahlungen bedingungsgemäß zu leisten, wobei Sie Zahlungen nur in einem Umfang zurückhalten dürfen, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht.
6.4 Durch Mängelbeseitigungsmaßnahmen werden die Verjährungsfristen für die Gewährleistungsansprüche gehemmt.
6.5 Die Mängelhaftung wird begrenzt auf den Lieferwert unserer Erzeugnisse. Jede weitergehende Haftung – insbesondere Ansprüche auf Ersatz von weitergehenden Schäden – wird ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vor. Entsprechendes gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, wegen positiver Forderungsverletzung und aus anderen Rechtsgründen. Wir haften für das Vorhandensein von Beschaffenheitsgarantien.
6.6 Bei der Lieferung von Software können nur solche Mängel anerkannt werden, die jederzeit reproduziert werden können. Soweit Programme, Software, Interfaces etc., als Fremdprodukte zur Verfügung gestellt werden, übernehmen wir hierfür keine Gewährleistung oder Haftung. Wir verpflichten uns, Software-Fehler, welche die vertragsgemäße Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, nach unserer Wahl und je nach Bedeutung des Fehlers durch die Installation einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers zu berichtigen. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Software unterbrechungs- oder fehlerfrei läuft. Wir können nicht haften für den Verlust oder die Veränderung von Daten, die durch Programmfehler hervorgerufen worden sind und wir sind auch nicht zu der hierdurch etwa erforderlich werdenden Wiederbeschaffung von Daten verpflichtet.

7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kontosaldos vor. Schecks und Wechsel werden erst bei ihrer Einlösung endgültig gutgeschrieben. Der Besteller ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, zu verarbeiten und/oder zu verbinden. Er tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung oder der Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Forderungen und Rechte an uns ab, bzw. überträgt das Eigentum an der neuen Sache und wir nehmen diese Übertragung hiermit an. Die Einziehung der Forderungen ist dem Besteller gestattet, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Verpfändung und Sicherungsübertragung sind nicht gestattet. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Auskunft über die Schuldner des Bestellers hinsichtlich der abgetretenen Forderungen zu verlangen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, Neuware oder den vermischten Bestand oder auf die abgetretenen Forderungen ist der Besteller verpflichtet, auf unser Eigentum / Recht hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit unsere Forderungen durch die Abtretung und den Eigentumsvorbehalt zu mehr als 125 % zweifelsfrei gesichert sind, sind etwaige Überschüsse an Produkten, Forderungen und / oder unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl freizugeben. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, können wir vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware zurücknehmen.

8. Know-How
Erkenntnisse und technische Daten, die bei der Entwicklung von im Bestellerauftrag zu fertigenden Produkten von uns erarbeitet wurden, bleiben stets unser Eigentum, selbst wenn dem Besteller von uns dafür anteilige Kosten in Rechnung gestellt werden.

9. Datenschutzhinweis
Gem. § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass wir personenbezogene Daten speichern, die mit unserer Geschäftsbeziehung zu Ihnen zusammenhängen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung / Zahlung und Gerichtsstand ist Langen / Hessen. Wir sind berechtigt Ansprüche auch am gesetzlichen Gerichtsstand des Bestellers geltend zu machen. In diesem Fall ist der Besteller verpflichtet unsere Kosten der Rechtsverfolgung und Zwangsvollstreckung einschließlich der Kosten und Gebühren der eingeschalteten Rechtsanwälte auch dann zu erstatten, wenn sie nach den Bestimmungen des Ortsrechts nicht erstattet werden.

11. Sonstiges
11.1 Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen der Schriftformklausel selbst.
11.2 Der Besteller ist verpflichtet, unseren jeweils gültigen Code of Conduct for Suppliers and Business Partners einzuhalten. (https://www.optovision.com/einkaufsbedingungen-1)
11.3 Dem Besteller ist es untersagt, gegen Forderungen von uns mit nicht rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenansprüchen aufzurechnen oder insoweit ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
11.4 Sollte eine Klausel des Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine gültige oder durchführbare Klausel gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Klausel / Bestimmung am nächsten kommt.
11.5 Eine Zustimmung, ein Verzicht, eine Entlastung oder eine Freigabe (jeweils eine „Verzichtserklärung”) zu einer Bestimmung oder Verletzung dieser Vereinbarung ist nur dann gültig oder wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von der Partei, die eine solche Verzichtserklärung abgibt, unterzeichnet wird, und keine spezifische Verzichtserklärung stellt eine Verzichtserklärung in Bezug auf eine andere Bestimmung oder Verletzung dar, unabhängig davon, ob diese ähnlicher Natur ist oder nicht. Unterlässt es eine Vertragspartei, in irgendeinem Fall auf der strikten, vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung einer Bestimmung oder Verpflichtung aus dieser Vereinbarung durch eine andere Vertragspartei zu bestehen, so stellt dies keinen Verzicht dieser Partei auf eines ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung oder auf andere Weise dar.
11.6 Sämtliche Vereinbarungen mit uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Salvatorische Klausel
Durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige Klauseln sind durch solche gültigen Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommen.

Stand August 2022

Datenschutzhinweis

Die optovision Gesellschaft für moderne Brillenglastechnik mbH, Heinrich-Hertz- Straße 17, 63225 Langen, Geschäftsführer Christian Bannert, Stefan Schuhmann, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@optovision.de oder unter Datenschutzbeauftragter c/o optovision Gesellschaft für moderne Brillenglastechnik mbH, Heinrich-Hertz-Straße 17, 63225 Langen, erreichen. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.